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Vorsicht vor Hoverboards

Unser Zweiter wünscht sich sehnlichst ein Hoverboard zu Weihnachten. Daraus wird allerdings nichts.

Mir war es auch nicht ganz klar, aber mal krass ausgedrückt, kann einen so ein Hoverboard in die Privatinsolvenz treiben.

Hoverboards bestehen aus einer Trittfläche mit Rädern an den kurzen Kanten seitlich neben den Füßen. Die Bretter sind selbst-stabilisierend und haben einen Motor.

Und damit fängt das Dilemma an. Da sie einen Motor haben und über 6 km/h fahren, zählen sie als Kraftfahrzeug und benötigen als solches eine Zulassung. Zuständig sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV).

Da aber konstruktionsbedingt Vorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel usw. nicht eingehalten werden können, gibt es kein für öffentliche Wege zugelassenes Hooverboard. Somit darf man nur auf Privatgelände fahren; ansonsten droht eine Geldbuße und ggf. sogar Punkte in Flensburg.

Flensburg? Das interessiert mich doch nur, wenn ich einen Führerschein habe. Richtig. Das Führen eines Kraftfahrzeugs setzt einen Führerschein vorraus. Dabei ist etwas unklar, welche Führerscheinklasse man wohl benötigt. Selbst wenn man vom Mofa-Führerschein AM ausgeht, muss der Fahrer also mindestens 16 Jahre alt sein, um eben diesen zu erwerben.

Nun könnten lockere Zeitgenossen meinen, die Polizei lässt sich im Neubaugebiet selten blicken und werden den Filius nicht gleich eine Strafe aufbrummen, wenn er mit so einem „motorisierten Skateboard“ rumfährt. Allerdings erfordert ein Kraftfahrzeug, das über 6 km/h fährt (und das müssen sie wegen der Stabilisierung) eine Haftpflichtversicherung. Es gibt jedoch kein Versicherungsunternehmen, das eine solche anbietet für ein Fahrzeug, das nicht für öffentliche Straßen zugelassen ist. Fährt man dennoch, macht man sich strafbar nach §6 des Gesetzes über die Plfichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVersG) und sitzt bis zu einem Jahr im Gefängnis oder zahlt eine Geldstrafe.

Kommt es nun wirklich zu einem verschuldeten Unfall des Sprösslings, zahlt also keine Versicherung. Man bleibt daher komplett auf Sach- und Personenschäden sitzen. Solche Beträge können bei Querschnittslämungen mal schnell in die Millionenhöhe gehen, da man monatlichen Unterhalt und Rente des Geschädgten bis zum Lebensende übernehmen muss.

Also, so Schade es ist: Finger weg von Hoverboards!

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